Inhaber:
Daniel Straka
Adresse:
Tjücher Dreesche 6
26529 Marienhafe
Telefon:
04931 – 9 30 29 55
Fax:
04934 – 34 09 016
Email:
info@straka-datentechnik.de
Internet:
www.straka-datentechnik.de
Vertretungsberechtigte Gesellschafter:
Daniel Straka
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 179969423
Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Straka Datentechnik:
letzte Änderung, Stand: 06.01.2009
Informationen zum Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
§ 1 Geltung der Bedingung
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Straka Datentechnik erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
§2 Angebot und Vertragsabschluß
1. Die Angebote der Straka Datentechnik sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch Rechnung ersetzt werden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
3. Die Verkaufsangestellten der Straka Datentechnik sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
§ 3 Preise
1. Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Straka Datentechnik an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 5 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Bochum.
3. Irrtümer oder Druckfehler sind vorbehalten und nicht Preisbindend.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Straka Datentechnik steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Straka Datentechnik durch Zulieferanten und Hersteller.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Straka Datentechnik die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmöglich machen und nicht von Straka Datentechnik zu vertreten sind ( hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen), gleichgültig ob diese Ereignisse bei Straka Datentechnik, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen Straka Datentechnik , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.
3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung ( mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Straka Datentechnik von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Straka Datentechnik nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Sofern Straka Datentechnik die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der Straka Datentechnik.
5. Straka Datentechnik ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Lieferung.
§ 5 Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist Straka Datentechnik berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Straka Datentechnik kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an Straka Datentechnik als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 25EUR zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann Straka Datentechnik den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Straka Datentechnik die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Straka Datentechnik ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
§ 6 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Straka Datentechnik und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 7 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Straka Datentechnik verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Straka Datentechnik hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 8 Gewährleistung
1. Straka Datentechnik gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate.
2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Straka Datentechnik GmbH, Elisabethstraße 9, 45439 Oer-Erkenschwick, zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Die Straka Datentechnik GmbH übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Datenbestände und hieraus resultierende Folgeschäden.
5. Schlägt die 3. Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6. Bei Geräten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, wird die Straka Datentechnik GmbH den Überprüfungsaufwand in Rechnung stellen.
7. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Toner und andere Verschleißmaterialien.
8. Gewährleistungsansprüche gegen Straka Datentechnik stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
9. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Straka Datentechnik vorliegt.
10. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Käufer oder ein von Ihm beauftragter Dritter Mängel selbst beseitigt, oder die Beseitigung erfolglos versucht.
11. Jegliche Kosten, welche durch Reparaturen Dritter entstehen, sind vom Käufer selbst zu tragen. Eine Kostenerstattung kann nur, vor Reparatur durch einen Dritten, mit ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch die Straka Datentechnik erfolgen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt Eigentum der Straka Datentechnik (Vorbehaltsware). eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für Straka Datentechnik als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne Straka Datentechnik zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für Straka Datentechnik grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Straka Datentechnik hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Straka Datentechnik berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 10 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme, oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.
2. Straka Datentechnik ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 3 % über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. § 8 Ziffer 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots überwiegen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 14 Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von Straka Datentechnik zugänglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse von Straka Datentechnik erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zuhalten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist – weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§ 15 Anwendbares Recht
1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Straka Datentechnik und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bochum Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Straka Datentechnik ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Bochum Erfüllungsort sowie Übergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.
2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
§ 16 Werbung
Der Käufer erklärt seine ausdrückliche Zustimmung, Werbung der Firma Straka Datentechnik per Telefax und/oder Email ohne vorherige Aufforderung übermittelt zu bekommen.
Informationen zum Fernabsatzgesetz (FernAbsG)
Nach den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen laut § 3 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) ein Widerrufsrecht zu. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Zunächst müssen Sie uns Ihren Widerruf schriftlich, per Fax oder E-Mail mitteilen. Dieses kann auch durch die Rücksendung der Ware erfolgen. Das Widerrufsrecht steht Ihnen 14 Tage lang zu. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware in Ihrem Hause, wenn wir unseren gesetzlichen Informationspflichten nach § 3 FernAbsG bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen sind. Zur Wahrung der Frist müssen Sie Ihren Widerruf oder die Rücksendung der Ware rechtzeitig, d.h. nach Ablauf der 14 Tage, vornehmen. Die Rücksendung der Ware vor Widerruf muss frei erfolgen. Diese sollte in Standardform der Rücksendung, z.B. durch ein Postpaket, erfolgen. Natürlich können Sie auch einen Termin mit uns zur Abholung der Ware vereinbaren, hierüber müssen Sie uns rechtzeitig schriftlich, per Fax oder E-Mail informieren. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass bei Rücksendungen die Ware vollständig, incl. Handbücher, Kabel, etc., in Originalverpackung und einer geeigneten Umverpackung zurückgeschickt wird.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind:
Alle Komplettsysteme, die nach Ihren Wünschen von uns speziell für Sie angefertigt wurden (Built to Order), sowie Software und Datenträger.