{"id":47,"date":"2019-04-16T15:40:43","date_gmt":"2019-04-16T15:40:43","guid":{"rendered":"http:\/\/straka-datentechnik.de\/?page_id=47"},"modified":"2019-04-16T15:46:31","modified_gmt":"2019-04-16T15:46:31","slug":"impressum","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/straka-datentechnik.de\/index.php\/impressum\/","title":{"rendered":"Impressum"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Inhaber:<\/strong><br> Daniel Straka<br> <br>Adresse:<br> Tj\u00fccher Dreesche 6<br>26529 Marienhafe<br> <br>Telefon:<br> 04931 &#8211; 9 30 29 55<br> <br>Fax:<br> 04934 &#8211; 34 09 016<br> <br>Email:<br><a rel=\"noreferrer noopener\" target=\"_blank\" href=\"mailto:info@straka-datentechnik.de\">info@straka-datentechnik.de<\/a><br> <br>Internet:<br> <a rel=\"noreferrer noopener\" target=\"_blank\" href=\"http:\/\/www.straka-datentechnik.de\">www.straka-datentechnik.de<\/a><br>  <br><strong>Vertretungsberechtigte Gesellschafter:<\/strong><br> <br>Daniel Straka<br>  <br><strong>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem\u00e4\u00df \u00a7 27 a Umsatzsteuergesetz:<\/strong><br> <br>DE 179969423<br> <br><strong>Haftungshinweis:<\/strong><br> <br>Trotz sorgf\u00e4ltiger inhaltlicher Kontrolle \u00fcbernehmen wir keine Haftung f\u00fcr die Inhalte externer Links. F\u00fcr den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschlie\u00dflich deren Betreiber verantwortlich.<br> <br><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der Straka Datentechnik:<\/strong><br> <br>letzte \u00c4nderung, Stand: 06.01.2009<br> <br>Informationen zum Fernabsatzgesetz (FernAbsG)<br>  <br>\u00a7 1 Geltung der Bedingung<br> <br>1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Straka Datentechnik erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Diese gelten somit auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des K\u00e4ufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d. h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdr\u00fccklich widersprechen.<br> <br>2. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich best\u00e4tigen.<br>  <br>\u00a72 Angebot und Vertragsabschlu\u00df<br> <br>1. Die Angebote der Straka Datentechnik sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerkl\u00e4rung und s\u00e4mtliche Bestellungen bed\u00fcrfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Best\u00e4tigung. Das gleiche gilt f\u00fcr Erg\u00e4nzungen, Ab\u00e4nderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Best\u00e4tigung auch durch Rechnung ersetzt werden.<br> <br>2. Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als N\u00e4herungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet.<br> <br>3. Die Verkaufsangestellten der Straka Datentechnik sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen oder m\u00fcndliche Zusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.<br> <br>4. \u00dcberschreitet ein K\u00e4ufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. <br>  <br>\u00a7 3 Preise<br> <br>1. Soweit nichts anderes angegeben, h\u00e4lt sich Straka Datentechnik an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 5 Tage ab deren Datum gebunden. Ma\u00dfgebend sind die in unserer Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preise. Zus\u00e4tzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.<br> <br>2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuz\u00fcglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, zuz\u00fcglich der jeweils am Auslieferungstag g\u00fcltigen Mehrwertsteuer ab Lager Bochum.<br> <br>3. Irrt\u00fcmer oder Druckfehler sind vorbehalten und nicht Preisbindend.<br>  <br>\u00a7 4 Liefer- und Leistungszeit<br> <br>1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Straka Datentechnik steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Straka Datentechnik durch Zulieferanten und Hersteller.<br> <br>2. Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen auf Grund h\u00f6herer Gewalt und auf Grund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die Straka Datentechnik die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unm\u00f6glich machen und nicht von Straka Datentechnik zu vertreten sind ( hierzu z\u00e4hlen insbesondere Krieg, kriegs\u00e4hnliche Ereignisse, beh\u00f6rdliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Ma\u00dfnahmen zur Beschr\u00e4nkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsst\u00f6rungen jeder Art, Verkehrsst\u00f6rungen), gleichg\u00fcltig ob diese Ereignisse bei Straka Datentechnik, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, berechtigen Straka Datentechnik , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag &#8211; soweit noch nicht erf\u00fcllt &#8211; ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der K\u00e4ufer selbst mit der Erf\u00fcllung seiner Vertragspflichten sich in Verzug befindet.<br> <br>3. Wenn die Behinderung l\u00e4nger als 3 Monate dauert, ist der K\u00e4ufer nach angemessener Nachfristsetzung ( mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag &#8211; soweit nicht erf\u00fcllt &#8211; ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Verl\u00e4ngert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird Straka Datentechnik von ihrer Verpflichtung frei, so kann der K\u00e4ufer hieraus keine Schadensersatzanspr\u00fcche herleiten. Auf die genannten Umst\u00e4nde kann sich Straka Datentechnik nur berufen, wenn der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich benachrichtigt wurde.<br> <br>4. Sofern Straka Datentechnik die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der K\u00e4ufer Anspruch auf eine Verzugsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von \u00bc % f\u00fcr jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch h\u00f6chstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dar\u00fcber hinausgehende Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrl\u00e4ssigkeit der Straka Datentechnik.<br> <br>5. Straka Datentechnik ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Liefervertr\u00e4gen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbst\u00e4ndige Lieferung.<br> <br>\u00a7 5 Annahmeverzug<br> <br>1. F\u00fcr die Dauer des Annahmeverzuges des K\u00e4ufers ist Straka Datentechnik berechtigt, die Liefergegenst\u00e4nde auf Gefahr und Kosten des K\u00e4ufers einzulagern. Straka Datentechnik kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.<br> <br>2. W\u00e4hrend der Dauer des Annahmeverzuges hat der K\u00e4ufer an Straka Datentechnik als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1 % des Kaufpreises, h\u00f6chstens jedoch 25EUR zu bezahlen. Bei Anfall h\u00f6herer Lagerkosten kann Straka Datentechnik den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom K\u00e4ufer fordern.<br> <br>3. Wenn der K\u00e4ufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenst\u00e4nde verweigert oder erkl\u00e4rt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann Straka Datentechnik die Erf\u00fcllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen. Straka Datentechnik ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom K\u00e4ufer zu fordern.<br> <br>\u00a7 6 Liefermenge <br> <br>Sichtbare Mengendifferenzen m\u00fcssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Straka Datentechnik und dem Frachtf\u00fchrer schriftlich angezeigt werden. \u00dcbernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis f\u00fcr Menge, einwandfreie Umh\u00fcllung und Verladung.<br> <br>\u00a7 7 Gefahren\u00fcbergang<br> <br>Die Gefahr geht auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Straka Datentechnik verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verz\u00f6gert oder unm\u00f6glich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Eine im Einzelfall vereinbarte \u00dcbernahme der Transportkosten durch Straka Datentechnik hat keinen Einfluss auf den Gefahren\u00fcbergang.<br> <br>\u00a7 8 Gew\u00e4hrleistung<br> <br>1. Straka Datentechnik gew\u00e4hrleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialm\u00e4ngeln sind. Die Gew\u00e4hrleistung nach Ma\u00dfgabe der folgenden Bestimmungen betr\u00e4gt 24 Monate.<br> <br>2. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, \u00c4nderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entf\u00e4llt jede Gew\u00e4hrleistung, soweit der Mangel hierauf zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgem\u00e4\u00dfe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Ger\u00e4te oder Fremdeingriff sowie das \u00d6ffnen von Ger\u00e4ten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und\/oder anderen Qualit\u00e4ts- und Leistungsmerkmalen der Ware l\u00f6sen keine Gew\u00e4hrleistungsrechte aus.<br> <br>3. Der K\u00e4ufer muss uns die M\u00e4ngel unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltiger Pr\u00fcfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind uns unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.<br> <br>4. Im Falle einer Mitteilung des K\u00e4ufers, dass die Produkte nicht der Gew\u00e4hrleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Ger\u00e4t und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins, mit dem das Ger\u00e4t geliefert wurde, an die Straka Datentechnik GmbH, Elisabethstra\u00dfe 9, 45439 Oer-Erkenschwick, zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Ger\u00e4te m\u00fcssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert au\u00dfer Verh\u00e4ltnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Ger\u00e4ten treten keine neuen Gew\u00e4hrleistungsfristen in Kraft. Die Gew\u00e4hrleistung beschr\u00e4nkt sich ausschlie\u00dflich auf die Reparatur oder den Austausch der besch\u00e4digten Lieferungsgegenst\u00e4nde. Der K\u00e4ufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Ger\u00e4te daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen k\u00f6nnen. Die Straka Datentechnik GmbH \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr verloren gegangene Datenbest\u00e4nde und hieraus resultierende Folgesch\u00e4den.<br> <br>5. Schl\u00e4gt die 3. Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der K\u00e4ufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen.<br> <br>6. Bei Ger\u00e4ten bzw. Teilen, bei denen kein Fehler festgestellt werden konnte, wird die Straka Datentechnik GmbH den \u00dcberpr\u00fcfungsaufwand in Rechnung stellen.<br> <br>7. Eine Haftung f\u00fcr normale Abnutzung ist ausgeschlossen, Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche bestehen ferner nicht f\u00fcr Verschlei\u00dfteile wie Druckk\u00f6pfe, Farbb\u00e4nder, Typenr\u00e4der, Toner und andere Verschlei\u00dfmaterialien.<br> <br>8. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen Straka Datentechnik stehen nur dem unmittelbaren K\u00e4ufer zu und sind nicht abtretbar.<br> <br>9. Die vorstehenden Abs\u00e4tze enthalten abschlie\u00dfend die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Produkte und schlie\u00dfen sonstige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit seitens Straka Datentechnik vorliegt.<br> <br>10. Unsere Gew\u00e4hrleistungspflicht entf\u00e4llt, wenn der K\u00e4ufer oder ein von Ihm beauftragter Dritter M\u00e4ngel selbst beseitigt, oder die Beseitigung erfolglos versucht. <br> <br>11. Jegliche Kosten, welche durch Reparaturen Dritter entstehen, sind vom K\u00e4ufer selbst zu tragen. Eine Kostenerstattung kann nur, vor Reparatur durch einen Dritten, mit ausdr\u00fccklicher, schriftlicher Genehmigung durch die Straka Datentechnik erfolgen. <br> <br>\u00a7 9 Eigentumsvorbehalt<br> <br>1. Die Ware bleibt Eigentum der Straka Datentechnik (Vorbehaltsware). eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets f\u00fcr Straka Datentechnik als Hersteller im Sinne des \u00a7 950 BGB, ohne Straka Datentechnik zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht f\u00fcr Straka Datentechnik grunds\u00e4tzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigent\u00fcmer werden, r\u00e4umt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verh\u00e4ltnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich f\u00fcr uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware.<br> <br>2. Der K\u00e4ufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu verarbeiten und zu ver\u00e4u\u00dfern, solange er nicht in Verzug ist. Verpf\u00e4ndungen oder Sicherungs\u00fcbereignungen sind unzul\u00e4ssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bez\u00fcglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir erm\u00e4chtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen f\u00fcr seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungserm\u00e4chtigung kann nur widerrufen werden, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt.<br> <br>3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der K\u00e4ufer auf das Eigentum der Straka Datentechnik hinweisen und diese unverz\u00fcglich benachrichtigen.<br> <br>4. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder erf\u00fcllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist Straka Datentechnik berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zur\u00fccknahme sowie in der Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.<br>  <br>\u00a7 10 Zahlung<br> <br>1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme,  oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grunds\u00e4tzlich unfrei, d. h. zu Lasten des K\u00e4ufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart. Die Ware kann gegen eine geringe Geb\u00fchr, bei Postversand (z.B. Wertpaket) gegen Transportschaden versichert werden.<br> <br>2. Straka Datentechnik ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des K\u00e4ufers, Zahlungen auf dessen \u00e4ltere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zun\u00e4chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der K\u00e4ufer ist hiervon zu unterrichten.<br> <br>3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir \u00fcber den Betrag verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Schecks werden nur erf\u00fcllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einl\u00f6sung als Zahlung.<br> <br>4. Ger\u00e4t der K\u00e4ufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in H\u00f6he von 3 % \u00fcber dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der K\u00e4ufer eine geringere Belastung nachweist.<br> <br>5. Alle Forderungen werden sofort f\u00e4llig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug ger\u00e4t, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einh\u00e4lt oder wenn uns Umst\u00e4nde bekannt werden, die geeignet sind die Kreditw\u00fcrdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anh\u00e4ngigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen F\u00e4llen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zur\u00fcckzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuf\u00fchren.<br> <br>6. Der K\u00e4ufer ist zur Aufrechnung oder zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden sind.<br> <br>\u00a7 11 Abtretungsverbot<br> <br>Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdr\u00fccklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Anspr\u00fcche gem. \u00a7 8 Ziffer 7 dieser AGB (Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der K\u00e4ufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbots \u00fcberwiegen.<br> <br>\u00a7 12 Haftungsbeschr\u00e4nkung<br> <br>Schadensersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erf\u00fcllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Handeln vorliegt.<br> <br>\u00a7 13 Urheberrechte<br> <br>Soweit Software zum Lieferumfang geh\u00f6rt, wird diese dem K\u00e4ufer allein zum einmaligen Wiederverkauf \u00fcberlassen, d. h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung \u00fcberlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.<br> <br>\u00a7 14 Geheimhaltung<br> <br>Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, s\u00e4mtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen von Straka Datentechnik zug\u00e4nglich werdenden Informationen, die auf Grund sonstiger Umst\u00e4nde eindeutig als Gesch\u00e4fts- oder Betriebsgeheimnisse von Straka Datentechnik erkennbar sind und vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zuhalten und sie &#8211; soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist &#8211; weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.<br> <br>\u00a7 15 Anwendbares Recht<br> <br>1. F\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Straka Datentechnik und dem K\u00e4ufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der K\u00e4ufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist Bochum Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Straka Datentechnik ist jedoch berechtigt, den K\u00e4ufer an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Weiterhin ist Bochum Erf\u00fcllungsort sowie \u00dcbergabeort im Sinne der Verpackungsverordnung.<br> <br>2. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Regelungsl\u00fccke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollst\u00e4ndige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu erg\u00e4nzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen bleibt davon unber\u00fchrt.<br>  <br>\u00a7 16 Werbung<br> <br>Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt seine ausdr\u00fcckliche Zustimmung, Werbung der Firma Straka Datentechnik per Telefax und\/oder Email ohne vorherige Aufforderung \u00fcbermittelt zu bekommen.<br> <br><br> Informationen zum Fernabsatzgesetz (FernAbsG)<br> <br>Nach den gesetzlichen Regelungen steht Ihnen laut \u00a7 3 Fernabsatzgesetz (FernAbsG) ein Widerrufsrecht zu. Hierbei ist folgendes zu beachten:<br> <br>Zun\u00e4chst m\u00fcssen Sie uns Ihren Widerruf schriftlich, per Fax oder E-Mail mitteilen. Dieses kann auch durch die R\u00fccksendung der Ware erfolgen. Das Widerrufsrecht steht Ihnen 14 Tage lang zu. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware in Ihrem Hause, wenn wir unseren gesetzlichen Informationspflichten nach \u00a7 3 FernAbsG bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen sind. Zur Wahrung der Frist m\u00fcssen Sie Ihren Widerruf oder die R\u00fccksendung der Ware rechtzeitig, d.h. nach Ablauf der 14 Tage, vornehmen. Die R\u00fccksendung der Ware vor Widerruf muss frei erfolgen. Diese sollte in Standardform der R\u00fccksendung, z.B. durch ein Postpaket, erfolgen. Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen Sie auch einen Termin mit uns zur Abholung der Ware vereinbaren, hier\u00fcber m\u00fcssen Sie uns rechtzeitig schriftlich, per Fax oder E-Mail informieren. Wir bitten Sie darauf zu achten, dass bei R\u00fccksendungen die Ware vollst\u00e4ndig, incl. Handb\u00fccher, Kabel, etc., in Originalverpackung und einer geeigneten Umverpackung zur\u00fcckgeschickt wird.<br> <br>Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind:<br> <br>Alle Komplettsysteme, die nach Ihren W\u00fcnschen von uns speziell f\u00fcr Sie angefertigt wurden (Built to Order), sowie Software und Datentr\u00e4ger.<br> <br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Inhaber: Daniel Straka Adresse: Tj\u00fccher Dreesche 626529 Marienhafe Telefon: 04931 &#8211; 9 30 29 55 Fax: 04934 &#8211; 34 09 016 Email:info@straka-datentechnik.de Internet: www.straka-datentechnik.de Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Daniel Straka Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem\u00e4\u00df \u00a7 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 179969423 Haftungshinweis: Trotz sorgf\u00e4ltiger inhaltlicher Kontrolle \u00fcbernehmen wir keine Haftung f\u00fcr die Inhalte externer Links. 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